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Ausbildung

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Können Sie sich vorstellen, daß ein Handwerker seinen Beruf ausübt, ohne sich vorher Fachkenntnisse und -fertigkeiten angeeignet zu haben? Sicher würden Sie von solch einem Handwerker nicht unbedingt Aufträge ausführen lassen. Ähnlich verhält es sich mit dem Feuerwehr-Handwerk. Am Anfang des Dienstes in der Feuerwehr steht grundsätzlich die Ausbildung zum Truppmann, die bayernweit einheitlich durchgeführt wird (siehe Grafik). Nur unter großem Verzicht auf Freizeit und nur mit persönlichem Engagement kann der notwendige Wissenstand erreicht und gehalten werden. Dabei ist zu berücksichtigen, daß die Ausbildung aufgrund des raschen technischen Fortschritts einer steten Anpassung unterliegt, die sich an den sich ändernden Erfordernissen bei Einsätzen und der Fortentwicklung des technischen Geräts orientiert.

 

Erst nach der erfolgreichen Ausbildung zum Truppmann, entsprechender Eignung und vor allem notwendiger Einsatzerfahrung können weiterführende Lehrgänge, auch an einer der Staatlichen Feuerwehrschulen in Würzburg, Regensburg oder Geretsried besucht werden. Feuerwehranwärter können ab dem 16. Lebensjahr bei ungefährlichen Einsätzen zusammen mit einem erfahrenen Feuerwehrmann eingesetzt werden.

Jugendliche können vom 12. bis 18. Lebensjahr als Feuerwehranwärter Dienst leisten. Die Jugendfeuerwehr ist neben bestimmten Sonderausbildungen in den Unterricht und die Übungen der aktiven Feuerwehr eingebunden.

In der Jugendgruppe sind Feuerwehranwärter von 12 bis 18 Jahren immer willkommen!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im einzelnen wurden von den Wehrmännem und -frauen der Freiwilligen Feuerwehr Hammerbach bisher folgende Lehrgänge besucht:

3 Leiter einer Feuerwehr
3 Zugführer
10 Gruppenführer
1 Schiedsrichter für Leistungsprüfungen
4 Jugendwart
10 Feuerwehr-Sanitäter
2 Gerätewart
30 Atemschutzgeräteträger
20 Maschinist für Löschfahrzeuge
1 Atemschutz-Gerätewart

5 DVGW Gasschulung

10 Kettensägenlehrgang

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Feuerwehr-Grundausbildung

mindestens 70 Stunden

davon Unterricht 29 Stunden

davon Praxis 25 Stunden

davon Erste Hilfe 16 Stunden


Leistungsnachweis



Ausbildungsdienst in der Feuerwehr 1. und 2. Jahr


Neben dem normalen Feuervehrdienst zusätzlich mindestens 80 Stunden

davon Unterricht 14 Stunden

davon Praxis 48 Stunden

davon Unt./Praxis 14 Stunden

davon Erste Hilfe 4 Stunden

Einsätze

Leistungsnachweis



Truppmann

 

 

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